„Mit der neuen Marktpräsenzprämie versucht das Land dem vom gegenwärtigen Lockdown betroffenen Einzelhandel zu helfen, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Jedoch können nur Einzelhändler davon profitieren, die in den Monaten November und Dezember 2020 einen durchschnittlichen coronabedingten Umsatzrückgang von 70 Prozent hatten. Für den stationären Einzelhandel im Land trat der Lockdown aber erst Mitte Dezember 2020 ein. Insofern wird es extrem schwer werden, dass jemand diese Marktpräsenzprämie überhaupt erhalten kann“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler im Kreistag von Vorpommern-Rügen. Weshalb die Kreistagsfraktion BVR/FW von der Landesregierung die Anpassung der Voraussetzungen für die Fördermaßnahme an die tatsächlichen Verhältnisse der adressierten Unternehmen fordert.
Mit der Marktpräsenzprämie möchte das Land Mecklenburg-Vorpommern den stationären Einzelhandel unterstützen. Das Wirtschaftsministerium gewährt eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen, die beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen, aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops genutzt werden kann. Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen ab November 2020 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden. Antragsvoraussetzung ist ein coronabedingter durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vornehmen. Dazu gehört die Plausibilisierung des Umsatzrückgangs.
„Sinnvoller wäre es vielmehr gewesen, als Fördervoraussetzung die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 heranzuziehen. Dass die IHK als Interessenvertretung des Einzelhandels hier die Augen vor der bitteren Realität verschließt, verwundert bei dem gegenwärtig bereits eingesetzten Überlebenskampf etlicher Einzelhändler sehr und ist vollkommen inakzeptabel. Die Einmalpauschale von 5.000 Euro sind zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht“, so Mathias Löttge weiter.
Der stationäre Einzelhandel war im November 2020 mittelbar von der coronabedingten Schließungsanordnung der Hotellerie und der Gastronomie betroffen, da die Laufkundschaft fehlte, was überall zu erheblichen Umsatzrückgängen führte. Diese Situation wurde durch die fehlenden Touristen in der Nachsaison und beginnenden Vorweihnachtszeit zusätzlich verstärkt. Jedoch unterlag der Einzelhandel selbst keiner Schließung.