Mit Interesse haben die Mitglieder der Fraktion BVR/FW im Kreistag Vorpommern-Rügen die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg zur 2G Regel im Einzelhandel zur Kenntnis genommen.
In Niedersachsen darf im Ergebnis des Urteils wieder jeder ohne Impfpass oder Armbändchen einkaufen.
Das Gericht stellt, so der Vorsitzende der Fraktion BVR/FW im Kreistag Vorpommern-Rügen Mathias Löttge, im Ergebnis fest, dass die 2G Regel im Einzelhandel zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei.
Begründet wird die Entscheidung des OVG Lüneburg, so Löttge weiter, unter anderem damit, dass es zu viele Ausnahmen von der 2G Regel gebe.
Eine Übertragung von Erkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Einzelhandel sei prinzipiell nicht möglich.
Untersuchungs- bzw. Analyseergebnisse die den Nachweis für den Einzelhandel als Pandemietreiber erbringen, fehlen.
Nach Auffassung Löttge‘s zeigt dieses Urteil einmal mehr, dass die Bundes- und Landesregierungen im Ergebnis einer vollkommen plan- und ziellosen Corona-Politik immer wieder Entscheidungen treffen die rechtlich nicht haltbar sind und im Ergebnis wirtschaftliche Existenzen gefährden bzw. vernichten.
Leider trifft das, so Löttge, in besonderer Weise auch auf die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern zu.
Diese sollte, so fordert der Fraktionsvorsitzende, im Ergebnis der Rechtsprechung des OVG Lüneburg die 2G Regel für den Einzelhandel im Land Mecklenburg umgehend aufheben.
Vom Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen Dr. Stephan Kerth erwarten die Mitglieder der Fraktion BVR/FW, dass sich dieser bei der Landesregierung für eine umgehende Aufhebung der 2G Regel im Einzelhandel einsetzt, so Mathias Löttge abschließend.