Durch die Landesregierung wurden aktuell wieder eine Vielzahl von Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona Pandemie beschlossen welche erheblich in die Rechte der Unternehmen und deren Wirtschaftlichkeit eingreifen. „Bereits zum zweiten Mal müssen die Unternehmen in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern infolge von Maßnahmen der Landesregierung einen „Coronawinter“ erleben, der sie zunehmend existenziell gefährdet, stellt Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion BVR/FW im Kreistag Vorpommern-Rügen fest.
Als Beispiele für solche aktuell verordneten Maßnahmen, nennt Fraktionsmitglied Jörg Burwitz die 2G-Plus-Regel für die Gastronomie, das Beherbergungsgewerbe, die angeordneten Schließungen für die Kultureinrichtungen , die 2G-Regel für den Einzelhandel, die Einschränkungen von Veranstaltungen und die angedrohten Schließungen von Dienstleistungsbetrieben.
Die jetzt mit Corona Landesverordnung angeordneten Maßnahmen stellen faktisch einen Lockdown durch die Hintertür mit unabsehbaren Folgen für die Unternehmen dar, so Löttge und Burwitz unisono.
Auf Grund der jetzigem Situation der heimischen Wirtschaft und vieler kultureller Einrichtungen, bedingt durch eine schlechte Corona Politik sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, ist es, so Löttge, erforderlich zugig unbürokratische Corona-Hilfen an die Betroffenen auszuzahlen, die weit über die bisherigen Hilfeleistungen hinaus gehen.
Eine ewige Prüfung der Möglichkeiten zur Corona Hilfe, wie vom Fachminister angekündigt, kann sicherlich nicht akzeptiert werden, da diese der dramatischen finanziellen Situation der Unternehmen in keiner Weise gerecht wird.
Der Vorsitzende der Fraktion fordert in diesem Zusammenhang ein schnelles und unbürokratisches Handeln insbesondere in der Landesregierung.
Jörg Burwitz bemerkt dazu „Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungs- Kultur- und Dienstleistungsbranche, obgleich weder Hotspots noch Pandemietreiber, waren bereits in Zusammenhang mit den vorhergehenden Corona-Wellen am stärksten von Einschränkungen verbunden mit erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen betroffen. Die Reserven sind aufgezehrt. Ohne schnelle Hilfe werden grade viele kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der Gastronomie und des Einzelhandels das nächste Frühjahr nicht mehr erleben, was sowohl zu einer weiteren Verödung der Innenstädte führen aber auch nachteilige Spuren in den Tourismusorten hinterlassen wird.“ Dieser Entwicklung wird man nur mit konkreten Hilfsprogrammen des Landes begegnen können, welche wir als Fraktion von der Landesregierung einfordern.
„Besonders kritikwürdig sei in diesem Zusammenhang auch die Rückforderung der im Jahre 2020 gewährten Corona Soforthilfen“, stellt Mathias Löttge fest.
Wir fordern den Landrat und die Landtagsabgeordneten im Landkreis auf, sich entsprechend ihrer Möglichkeiten wesentlich engagierter als bisher für eine Unterstützung der von den Corona-Maßnahmen betroffenen, klein- und mittelständischen Unternehmen bei der Landesregierung einzusetzen, so der Fraktionsvorsitzende Mathias Löttge abschließend.