Die Mitglieder der Fraktion BVR/FW im Kreistag Vorpommern-Rügen fordern ein sofortiges Ende der 3G Regeln in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben.
„Diese Regeln welche für die betroffenen Unternehmen zu erheblichen Einschränkungen, Mehraufwendungen und Einnahmeverlusten führen waren schon bei ihrer Einführung durch die Landesregierung großer Unsinn und schon lange nicht mehr verhältnismäßig“, stellt Mathias Löttge Vorsitzender der Fraktion BVR/FW fest.
„Die Betriebe der Gastronomie und der Beherbergung in Mecklenburg-Vorpommern werden damit durch die Landesregierung weiter benachteiligt und in eine dramatische bzw. vielfach existenzbedrohende Situation gebracht und dies obgleich im Ergebnis entsprechender Studien nicht davon auszugehen ist, dass diese besondere Hot-Spotts darstellen bzw. grade hier in der Regel hervorragende Hygienekonzepte vorhanden sind“, ergänzt Fraktionsmitglied Jörg Burwitz.
„Auch ohne die 3G Regel kann durch AHA Maßnahmen und freiwillige Testangebote in der Gastronomie und im Beherbergungsgewerbe bereits heute der erforderliche Schutz vor einer Ausbreitung der Corona Pandemie garantiert werden“, so der Fraktionsvorsitzende weiter.
Durch das restriktive Handeln der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich für die betroffenen Unternehmen in unserem Bundesland erhebliche Wettbewerbsnachteile, nicht zuletzt dadurch, dass in den Nachbarbundesländern auf die Testpflicht verzichtet wird.
Zudem fordern die Mitglieder der Fraktion BVR/FW für die betroffenen Unternehmen der Gastronomie und Beherbergung zusätzliche Bundes- und Landeshilfen bereit zu stellen. Die Überbrückungshilfe muß verbessert werden. Die Mehrwertsteuer sollte im Bereich der Gastronomie dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt werden.
Vom Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen Dr. Stephan Kerth wird erwartet, dass sich dieser bei der Landesregierung für eine umgehende Aufhebung der einschränkenden Regeln in der Gastronomie und Beherbergung sowie für eine Verbesserung der Coronahilfen für Unternehmen einsetzt, so Mathias Löttge abschließend.