„Anstatt sich mit immer härteren Regelungen als gestrenge Landesfürstin zu generieren, die den Bund mit seinen geplanten Verschärfungen im Infektionsschutzgesetz noch zu übertrumpfen versucht, sollte Ministerpräsidentin Schwesig endlich beginnen, mit Maß und Mitte an die Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung heranzugehen und das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Genauso wie es ihr gerade andere Bundesländer vormachen. Allein bei der rechtlich umstrittensten Regelung der nächtlichen Ausgangssperre im neuen Infektionsschutzgesetz kann sich Frau Schwesig vorstellen, diese mittragen zu können. Absurder geht es schon fast gar nicht mehr. Bleibt die Regierungschefin bei ihrer Rechtsauffassung geht sie sehenden Auges in die Verfassungsbeschwerde. Nach unserer Landesverfassung ist die Ministerpräsidentin als Exekutive an Recht und Gesetz gebunden, dem sollte Frau Schwesig endlich Rechnung tragen“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler im Kreistag des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erklärte zu den Plänen der Bundesregierung zur Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Herstellung einer bundeseinheitlichen Regelung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, dass sie sich noch nicht entschieden habe, ob sie überhaupt das neue Infektionsschutzgesetz mit der umstrittenen Bundes-Notbremse im Bundesrat passieren lassen wird. Wie die Ministerpräsidentin zur Begründung ausführte, störe sie an der neuen Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, dass diese nicht konsequenter und stringenter in die Grundrechte einschneidet, sondern vielmehr hinter dem gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern gefahrenen harten Maßnahmenkurs sogar zurückbleibt. Seit Montag ist in Mecklenburg-Vorpommern das öffentliche Leben nahezu komplett wieder heruntergefahren. So sind Einzelhandel, Gaststätten, Hotels, Museen, Archive, Bibliotheken und weitere Einrichtungen sowie Schulen und Kitas wieder dicht. Wird der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis überschritten, gilt ferner automatisch eine nächtliche Ausgangssperre.
„Jeder Mensch braucht für sein Leben eine Verlässlichkeit und Planbarkeit. Mit dem alleinigen Festhalten am Inzidenzwert für die Verhängung von Corona-Maßnahmen ohne eine Berücksichtigung weiterer maßgeblicher Faktoren wie die zunehmende Zahl der Geimpften, die Auswertung neuer Studienergebnisse zu Ansteckungsorten wie der Aerosolforschung, die tatsächliche Eingangszahl bei der Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten in den Kliniken erfolgen die jetzigen Grundrechtseingriffe allein aufgrund eines willkürlich festgelegten Automatismus. Wie Wissenschaftler zunehmend auch heute wieder feststellten, ist der Inzidenzwert allein ungeeignet für derartig weitreichende Eingriffe in Grundrechte. Anstatt des harten Corona-Kurses sollte Frau Schwesig vielmehr darüber nachdenken, wie die angedachten Modellregionen trotz hoher Inzidenzwerte im Land umgesetzt werden können“, so Mathias Löttge. Zudem halten Kinderärzte weitere Schul- und Kita-Schließungen für unzumutbar, da sie verheerende Auswirkungen auf die Kinder und Jugendliche haben werden. Jedes Festhalten am aktuellen harten Kurs der Landesregierung wird zu immer größeren Vertrauensverlusten in die Verlässlichkeit von Politik bei den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern führen.