„Kinder und minderjährige Jugendliche unterliegen einem besonderen Schutz in unserer Gesellschaft. Daher ist an alle Belange, die sie betreffen, mit einer nachdrücklichen Sensibilität und Aufmerksamkeit heranzugehen. Nichts anderes gilt aktuell bei den Schnell- und Selbsttests der Kinder in den Schulen. Das Für und Wider der Tests ist mit dem Kindeswohl abzuwägen. Die Einsichtsfähigkeit der Kinder, ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit im allumfassensten Sinne, was den Schutz vor Mobbing mit einschließt, und auch der Schutz von hochsensiblen Gesundheitsdaten müssen mit einbezogen werden. Gerade bei Kindern gilt, dass nicht jeder Zweck das Mittel heiligt. Daher ist das Mindestgebot bei den Schnelltests eine anonymisierte Durchführung am besten durch medizinisch geschulte Personen“, verdeutlicht Mathias Löttge, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler.
Durch den Einsatz von Schnell- und Selbsttests an den Schulen beabsichtigt das Land Mecklenburg-Vorpommern die schrittweise Öffnung der Schulen zu unterstützen. Schüler, Lehrkräfte und das technische Personal sollen sich in der Schule einmal wöchentlich selbst testen, wobei die Schüler aller Klassenstufen den Test an sich selbst im Klassenverband unter Aufsicht ihrer Lehrer vor der ersten Unterrichtsstunde durchführen sollen. Auf diese Weise soll das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus reduziert werden. Die Teilnahme an den Testungen ist freiwillig und kostenlos. Die Eltern müssen zuvor eine Einverständniserklärung unterschreiben, womit sie die Lehrer von jedweder Haftung freizeichnen, sollten sich die Kinder bei der Testung verletzten. Nach und nach wurden die Schulen im Land mit den Schnell- und Selbsttests ausgestattet. Doch schon jetzt musste das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern den Schulen mitteilen, dass die Schnell- und Selbsttests nach Herstellerinformationen nicht für Kinder unter 11 Jahren geeignete sind. Im selben Schreiben an die Schulleiter attestierte das Bildungsministerium jedoch auch eine Unbedenklichkeit für die betroffenen Altersgruppen.
„Unsere Fraktion mahnt alle Beteiligten zu einem sensiblem Umgang in der Sache. Es liegt gerade in der Verantwortung der Schulleiter, dafür Sorge zu tragen, dass kein Schüler durch die Selbsttestung einen ernsthaften Schaden sowohl körperlich als auch seelisch im Klassenverband erleidet. Fehlentwicklungen muss sofort und konsequent zum Schutz des Kindeswohls entgegengetreten werden. Dazu zählt auch eine themenspezifische Unterweisung der Lehrkräfte und die richtige Entsorgung der benutzten Teststäbchen. Im Grunde sollte jede Schule auf der Grundlage ihrer besonderen Schulbedingungen eine eigene Strategie zum Umgang mit den Corona-Tests vorhalten und danach verfahren“, so Mathias Löttge.