Im Landkreis Vorpommern-Rügen herrscht unter den Hoteliers, Pensionsbesitzern und Betreibern von anderen Beherbergungsstätten zurzeit eine große Unsicherheit. Nachdem Ministerpräsidentin Schwesig bereits vor einer Woche am 4. Mai medienwirksam verkündet hatte, dass Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen ab dem 18. Mai wieder für Einheimische und ab dem 25. Mai für Gäste aus anderen Bundesländern öffnen dürfen, gibt es immer noch keine Verordnung, wonach das erlaubt ist. Die aktuell geltende Corona-Übergangs-LVO MV vom 8. Mai 2020 verbietet es sogar ausdrücklich. Und ein Verweis auf eine Öffnung zum 18. Mai oder zu Pfingsten fehlt darin.
„Jeder Hotelier oder andere Beherbergungsbetreiber, der gegenwärtig dagegen verstößt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und eine dicke Geldbuße. Das Dilemma ist, dass die Verkündung der Lockerungsmaßnahme durch die Ministerpräsidentin drei Wochen vor dem eigentlichen Inkraftreten einer diesbezüglich beabsichtigten Verordnung erfolgt ist. Das Ganze ist nicht nur unseriös, sondern geradezu unverantwortlich“, erklärt Mathias Löttge, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler. Denn die Ministerpräsidentin hat höchstpersönlich die Beherbergungsbetreiber in diese rechtsunsichere Situation gebracht. Indem es Hoteliers und Pensionsbesitzern untersagt ist, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen, dürften sie grundsätzlich auch keine Buchungen hierzu annehmen. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldbuße von 150 bis 25 000 Euro verfolgt werden.
„Dass die Verordnung erst wieder so spät kommt, bedeutet eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft. Denn niemand weiß, ob die durch Frau Schwesig angekündigten Lockerungen für die Hotels und andere Beherbergungseinrichtungen auch so kommen werden. Gegenwärtig handelt jeder Hotelier, der Buchungen ab dem 18. Mai und 25. Mai annimmt, auf eigenes Risiko“, erklärt Fraktionsmitglied Jörg Burwitz von der Insel Rügen.
In anderen Landkreisen sieht man, wie plötzlich die Infektionszahlen wieder hochschnellen. Sollte es in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls so kommen und erneut ein Lockdown auch nur partiell verhängt werden, könnten die Hoteliers am Ende die absoluten Verlierer sein.
Daher fordert die Kreistagsfraktion BVR/FW von der Landesregierung im Interesse der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ein umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln. Wenn schon die Ministerpräsidentin unbedacht vorprescht, dann muss jetzt auch schnell die Verordnung dazu kommen, um den Hoteliers, Pensionsbesitzern und Betreibern von sonstigen Beherbergungsstätten die notwendige Rechtssicherheit zu geben.