„Das Maß für die Festlegung von Obergrenzen für Privatfeiern kann allein nur das tatsächliche Infektionsgeschehen in den einzelnen Bundesländern sein. In Mecklenburg-Vorpommern mit 1.154 Covid-19-Fällen seit Beginn der Pandemie hat die Obergrenze aus der Natur der Sache heraus eine ganze andere zu sein als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder in Bayern“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler im Kreistag von Vorpommern-Rügen. Die Obergrenzen für Privatfeiern sind allein durch die einzelnen Bundesländer festzulegen, wenn nicht jedwede Akzeptanz in der Bevölkerung in Bezug auf Corona-Maßnahmen verloren gehen soll.
Daher lehnt die Kreistagsfraktion BVR/FW auch die Forderung des Deutschen Landkreistages nach Festlegung einer bundesweit einheitlichen Obergrenze für Teilnehmer an privaten Feiern bzw. privaten Veranstaltungen ab. Der Deutsche Landkreistag fordert eine solche von bis zu maximal 50 Teilnehmern vom heutigen Bund-Länder-Gipfel zu Corona. Begründet wird diese Forderung damit, dass die Uneinheitlichkeit bei der Festlegung der Obergrenze in den einzelnen Bundesländern die Menschen irritiert. Zudem wird argumentiert, dass es ab 50 Teilnehmern extrem schwierig sei, die Kontakte nachzuverfolgen, sofern eine mit Covid 19 infizierte Person unter den Gästen sei. Auch soll jede private Feier streng kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden. Bislang gibt es keine bundesweit einheitliche festgelegte Obergrenze von Personen bei privaten Feiern bzw. privaten Veranstaltungen.
„Der dezentrale Ansatz in den einzelnen Bundesländern in Abhängigkeit vom jeweiligen tatsächlichen Infektionsgeschehen muss weiter Bestand haben. Es gibt keinen Grund für eine Verschärfung in Ländern mit geringen Fallzahlen. Vielmehr muss die Situation rational differenziert und ausgerichtet an der Lebenswirklichkeit der Menschen betrachtet werden“, betont der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dirk Leistner.
So bildet Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich bei den Corona-Fallzahlen das Schlusslicht, während es beispielsweise mit Stand 28.09.2020 in Nordrhein-Westfalen 68.819 Fälle und in Bayern 67.414 Fälle sind.