„Die 60-Prozent-Grenzregel zur Kapazitätsauslastung ist eine eindeutige Benachteiligung unserer einheimischen Hoteliers und Ferienanlagenbetreiber. Im Wettbewerb vor allen Dingen mit unserem unmittelbaren Mitkonkurrenten Schleswig-Holstein führt sie zu einem großen Wettbewerbsnachteil. Die Auslastungsgrenze ist willkürlich gesetzt und gehört daher sofort wieder abgeschafft“, erklärt Mathias Löttge, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler.
Die Kreistagsfraktion BVR/FW unterstützt voll und ganz die Initiative der gewerblichen Beherbergungsbetriebe, die sich vor Gericht gegen diese Benachteiligung zur Wehr setzen. „Diese Beeinträchtigung der Hotels, Pensionen und Ferienanlagen hat zugleich Nachteile für die Gastronomie, den Einzelhandel und für andere touristische Dienstleister auch hier in Vorpommern-Rügen zur Folge. Unsere Fraktion fordert daher die sofortige Abschaffung der 60-Prozent-Auslastungsgrenze“, verdeutlicht Dirk Leistner, stellvertretender Fraktionsvorsitzender.
Die Landesregierung hatte im Zuge der Lockerung für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern eine Kapazitätsgrenze von 60 Prozent für die Tourismusbetriebe festgelegt. Ferner soll eine Aufnahme von Urlaubsgästen aus anderen Bundesländern, die aus besonderen Risikogebieten kommen, ausgeschlossen sein. Viele Hoteliers wissen zudem nicht, wie sie die zahlreichen Auflagen der Corona-Schutzmaßnahmen umsetzen sollen, da die Bürokratie hierbei zeitlich und personell enorm ist.
„Es handelt sich gerade auch bei der 60-Prozent-Grenzregelung um eine rein politische Entscheidung aus Schwerin, bei der ein Rechtsgrund nicht erkennbar ist und deren Umsetzung mit allen Risiken und Nebenwirkungen auf die Unternehmer abgewälzt wird. Die Hotels müssen zudem einen enormen und unverhältnismäßigen Rechercheaufwand betreiben, wo jetzt jeder herkommt. Das Handeln der Landesregierung hat fatale Auswirkungen für unsere Tourismuswirtschaft“, betont Mathias Löttge. Es verwundert dabei sehr, dass die Tourismusverbände im Land diese willkürliche Benachteiligung und Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Bundesländern akzeptieren. Schon durch die sofortige Schließung waren die Hotels, Pensionen und die anderen Beherbergungsstätten gegenüber anderen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erheblich benachteiligt, und jetzt geht diese Benachteiligung weiter. Das Land hat hingegen alles dafür zu tun, dass diese Schieflage der Tourismusbetriebe schnellstmöglich behoben wird.