Mit einer Anfrage zum Küsten- und Dünenschutz hatte sich kürzlich die Kreistagsfraktion BVR/FW an Landrat Dr. Kerth gewandt. Hintergrund dessen ist, dass das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU) seit einiger Zeit die ihm in seinem Zuständigkeitsbereich übertragenen Aufgaben zunehmend auf die betroffenen Gemeinden mit einem Verweis auf das Anbringen von Stahldraht in deren Eigenverantwortung verlagert. Eine Kontrolle des StALU Vorpommern hinsichtlich eines ordnungsgemäßen Vorhandenseins des erforderlichen Stahldrahts zum Schutz der Dünen vor unbefugtem Betreten findet nicht mehr statt, wodurch ein nicht mehr vorhandener Dünenschutz durch das StALU Vorpommern augenscheinlich billigend in Kauf genommen wird. Ebenso verhält es sich zunehmend auch bei anderen Küstenschutzmaßnahmen.
Die Kreistagsfraktion BVR/FW hatte nun diesen Umstand in ihrer Anfrage gegenüber Landrat Dr. Kerth geschildert und nachgefragt, inwieweit der Landkreis über dieses Vorgehen des StALU Vorpommern informiert ist und wenn ja, wie der Landkreis darauf bereits reagiert hat, um den betroffenen Gemeinden zu helfen. Zudem ging es in der Anfrage auch darum, wie sich der Landkreis zu diesem Sachverhalt positioniert.
Die Antwort von Landrat Dr. Kerth auf die Anfrage kann nicht anders als irritierend bezeichnet werden. Anstatt auf die Fragen mit deren Hinweisen auf die gegenwärtige Situation einzugehen, beantwortet Landrat Dr. Kerth die Anfrage sehr allgemein, was er selbst auch zugesteht. Des Weiteren verweist der Landrat auf die grundsätzliche Zuständigkeit des StALU Vorpommern für den Küsten- und Dünenschutz, was in der Anfrage zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt, sondern sogar explizit darauf hingewiesen wurde. Dennoch steht diese gesetzlich festgelegte Zuständigkeit des StALU Vorpommern für den Küsten- und Dünenschutz im Gegensatz zu dem, was gerade in den Gemeinden an der Ostseeküste von Fischland-Darß-Zingst passiert.
Mit der Anfrage verband die Fraktion BVR/FW die Hoffnung, dass Landrat Dr. Kerth von der gegenwärtigen Situation beim Küsten- und Dünenschutz, die für die Gemeinden auf Fischland-Darß-Zingst zunehmend eine große Rolle spielt, nunmehr Kenntnis nimmt, um entsprechend seiner Möglichkeiten als Landrat mitzuhelfen, die Problematik für die betroffenen Gemeinden zu lösen.
Es ist traurig, dass sich der Landkreis augenscheinlich dieses Problems nicht annimmt und die betroffenen Gemeinden damit allein lässt.
Denn: Nicht nur dass das StALU Vorpommern seine Aufgaben in puncto Küsten- und Dünenschutz mehr und mehr auf die betroffenen Gemeinden verlagert. Darüber hinaus fühlt sich das StALU Vorpommern auch nicht für den vermehrt auftretenden Sandburgenbau durch Strandbesucher unter Verwendung von Treibholz, wodurch der Küstenschutz weiter gefährdet wird, zuständig. Zudem untersagt das StALU Vorpommern als zuständige Genehmigungsbehörde den Gemeinden dann aber wiederum grundsätzlich den Aus- und Umbau von Strandübergängen zu behindertengerechten Übergängen.
Auch über diese beiden Aspekte wurde der Landrat durch die Kreistagsfraktion BVR/FW in ihrer Anfrage informiert. Doch leider hat Landrat Dr. Kerth darauf gar nicht geantwortet. Ist es ihm also egal?
Das StALU Vorpommern ist eine untere Landesbehörde im Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt. Das StALU Vorpommern ist im Landkreis Vorpommern-Rügen für den Vollzug von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften sowie von Vorschriften der EU aus den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Das StALU Vorpommern befasst sich im Landkreis Vorpommern-Rügen unter anderem mit dem Küsten- und Hochwasserschutz an den Außen- und Boddenküsten. Der Schwerpunkt in Bezug auf den Schutz der Außenküsten liegt neben den Inseln Rügen und Usedom auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst. In dem Zusammenhang ist die Dünenpflege ein umfangreicher Posten der Werterhaltung. Die Dünen sind laufend durch Abspannung und Bepflanzung mit Strandhafer zu stabilisieren. Das StALU Vorpommern hat den ihm in seinem Zuständigkeitsbereich übertragenen Aufgaben nachzukommen.
Es wäre für die betroffenen Gemeinden nicht nur erfreulich, sondern im höchsten Maße wünschenswert, wenn der Landkreis mit Landrat Dr. Kerth an der Spitze diese Problematik endlich zur Kenntnis nimmt und im Interesse der betroffenen Gemeinden des Landkreises reagiert.